Deutsches Kinder- und Elterngeld in China
Bekomme ich in China weiterhin Kindergeld aus Deutschland gezahlt?
Sobald eure Familie ihren Lebensmittelpunkt ausserhalb Deutschlands hat (d.h. , unter anderem, ihr verbringt mehr als die Haelfte des Jahres ausserhalb Deutschlands), steht euch in der Regel kein Kindergeld mehr zu, auch wenn ihr weiterhin einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland habt. Unter Umstaenden koennt ihr weiterhin Kindergeld beziehen, wenn
- einer der Elternteile mit einem befristeten Entsendungsvertrag in China ist,
- das Einkommen dieses Elternteils mehr als 90% des Familieeinkomens ausmacht und
- er/sie sein Gehalt weiterhin komplett in Deutschland versteuert.
In jedem Fall seid ihr jedoch verpflichtet, den Umzug ins Ausland der Kindergeldstelle mitzuteilen und sicherzustellen, dass auch wirklich keine Ueberweisungen mehr bei euch eintreffen. Es reicht nicht, "nur" den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Sonst kann es im schlimmsten Fall passieren, dass das Kindergeld ueber Jahre hinweg weiter gezahlt wird und ihr irgendwann mit Strafbefehl verfolgt bzw. sogar an der Ausreise gehindert werdet.
Habe ich in China Anspruch auf Elterngeld?
Nur dann, wenn eine besondere Entsendungssituation vorliegt. Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld im Ausland hat, wer
"im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder
Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt oder
kommandiert ist. Gleiches gilt für Entwicklungshelfer im Sinne des § 1
Entwicklungshelfergesetzes, Missionare und deutsche Staatsangehörige, die
vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig
sind."
Zu beachten ist ausserdem, dass zur Berechnung der Hoehe des Elterngelds nur Gehalt herangezogen wird, fuer das in Deutschland auch Sozialabgaben / Steuern geleistet wurden. D.h. wenn ihr kurz nach der Geburt eines Kindes wieder nach Deutschland geht und euer Gehalt vorher in China versteuert wurde, steht euch in der Regel nur der Mindestsatz zu. Wenn ihr waehrend der Schwangerschaft nach Deutschland zieht und dann dort noch arbeitet, werden die Monate im Ausland mit null berechnet (Basis sind die Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz).
Sobald eure Familie ihren Lebensmittelpunkt ausserhalb Deutschlands hat (d.h. , unter anderem, ihr verbringt mehr als die Haelfte des Jahres ausserhalb Deutschlands), steht euch in der Regel kein Kindergeld mehr zu, auch wenn ihr weiterhin einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland habt. Unter Umstaenden koennt ihr weiterhin Kindergeld beziehen, wenn
- einer der Elternteile mit einem befristeten Entsendungsvertrag in China ist,
- das Einkommen dieses Elternteils mehr als 90% des Familieeinkomens ausmacht und
- er/sie sein Gehalt weiterhin komplett in Deutschland versteuert.
In jedem Fall seid ihr jedoch verpflichtet, den Umzug ins Ausland der Kindergeldstelle mitzuteilen und sicherzustellen, dass auch wirklich keine Ueberweisungen mehr bei euch eintreffen. Es reicht nicht, "nur" den Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Sonst kann es im schlimmsten Fall passieren, dass das Kindergeld ueber Jahre hinweg weiter gezahlt wird und ihr irgendwann mit Strafbefehl verfolgt bzw. sogar an der Ausreise gehindert werdet.
Habe ich in China Anspruch auf Elterngeld?
Nur dann, wenn eine besondere Entsendungssituation vorliegt. Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld im Ausland hat, wer
"im Rahmen seines in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder
Amtsverhältnisses vorübergehend ins Ausland abgeordnet, versetzt oder
kommandiert ist. Gleiches gilt für Entwicklungshelfer im Sinne des § 1
Entwicklungshelfergesetzes, Missionare und deutsche Staatsangehörige, die
vorübergehend bei einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung tätig
sind."
Zu beachten ist ausserdem, dass zur Berechnung der Hoehe des Elterngelds nur Gehalt herangezogen wird, fuer das in Deutschland auch Sozialabgaben / Steuern geleistet wurden. D.h. wenn ihr kurz nach der Geburt eines Kindes wieder nach Deutschland geht und euer Gehalt vorher in China versteuert wurde, steht euch in der Regel nur der Mindestsatz zu. Wenn ihr waehrend der Schwangerschaft nach Deutschland zieht und dann dort noch arbeitet, werden die Monate im Ausland mit null berechnet (Basis sind die Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz).