Rechtliches fuer Kinder binationaler Paare
Wenn einem chinesisch-deutschen Paar ein Kind geboren wird, stehen einige Ueberlegungen bezueglich der Staatsangehoerigkeit ins Haus. Grundsaetzlich erwirbt ein Kind mit Geburt den Anspruch auf die deutsche Staatsangehoerigkeit (und damit einen Pass), so lange ein Elternteil Deutsche(r) ist. Das Kind kann fuer die deutschen Behoerden auch gleichzeitig chinesische Staatsangehoerigkeit haben. China selbst erkennt jedoch Doppelstaatler nicht an. Diese Situation ist problemlos, so lange man sich in China aufhaelt; sobald das Kind allerdings ausreisen soll, wird es schwierig, wenn im chinesischen Pass kein Visum fuer Deutschland ist. Eben dieses Visum kann jedoch durch das deutsche Konsulat bzw. die deutsche Botschaft abgelehnt werden mit der Begruendung, das Kind haette schliesslich Anspruch auf einen deutschen Pass. Wenn man nun mit dem deutschen Pass des Kindes ausreist, muss darin jedoch ein Visum fuer China sein, womit man nachweist, dass das Kind sich legal in China aufgehalten hat. Eine moegliche Loesung ist die Ausreise mit einem so genannten Exit-Entry-Permit. Dieser berechtigt jedoch nicht automatisch zum Erwerb eines Hukou fuer das Kind.
Ich moechte hier nicht weiter auf die Details dieser komplexen Situation eingehen, da sich die Regelungen auch jederzeit aendern koennen. Allen
betroffenen Paaren empfehle ich eine Durchsicht dieser Diskussion und ggf. Anfrage beim Generalkonsulat.
Ich moechte hier nicht weiter auf die Details dieser komplexen Situation eingehen, da sich die Regelungen auch jederzeit aendern koennen. Allen
betroffenen Paaren empfehle ich eine Durchsicht dieser Diskussion und ggf. Anfrage beim Generalkonsulat.